Gibt es Verstöße der Woodmark gegen das EU-Recht?
Nutzen Sie das Meldeformular für Ihren Hinweis
Woodmark begrüßt den Schutz von "Whistleblowern", d.h. hinweisgebenden Personen und gibt diesen gemäß des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (siehe EU-Richtlinie 2019/1937) die Möglichkeit, sich vertrauensvoll mit unserem Ombudsmann in Verbindung zu setzen. Dabei geht es um die Meldung von Verstößen der Woodmark gegen das EU-Recht, die Sie für etwaige Nachfragen mit Ihren Kontaktdaten oder selbstverständlich auch anonym abgeben können. Ihr Hinweis wird verschlüsselt übermittelt und ist vor dem Zugriff der Woodmark-Mitarbeitenden geschützt.