Hinweisgeberschutz

Nur wenn Rechtsvorschriften und deren Vorgaben eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigen, unseren Kunden, unseren Partnern und anderen Personen abwenden. Das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen hat für uns höchste Priorität.

Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Hinweise auf Gesetzesverstöße – auch in anonymer Form – gemeldet werden.

Bitte senden Sie hierzu einen Brief an unsere interne Meldestelle:

Woodmark Consulting AG
Aufsichtsratsvorsitzenden – persönlich
Am Hochacker 4
85630 Grasbrunn

Dieser Brief wird ungeöffnet an den Aufsichtsratsvorsitzenden weitergeleitet, der dann dem gemeldeten Hinweis nachgeht.

Der Brief kann selbstverständlich anonym versandt werden.

Falls Sie als Hinweisgeber eine Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden haben möchten oder mit ihm telefonisch in Kontakt treten wollen, können Sie gerne ihre Kontaktdaten mit angeben.

Die Daten und der Vorgang werden streng vertraulich behandelt. Gemäß des HinSchG werden Vertraulichkeit der Identität  der Beteiligten durch diesen Prozess bestmöglich geschützt.

Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, sich mit einer der folgenden, seitens der Bundesrepublik eingerichteten, externen Meldestellen in Verbindung zu setzen.

  • Bundesamt für Justiz
  • Bundeskartellamtes
  • BaFin

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung